Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Kloster/Hiddensee zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt

1. Einleitung

1.1. Leitbild

Das biblische Zeugnis von Gottes unbedingter Liebe ist uns Ansporn und Verpflichtung, allen Menschen mit Achtung vor ihrer Würde und mit Respekt zu begegnen. In Gottes Geboten, wie sie im Dekalog und im Liebesgebot Jesu überliefert sind sehen wir wesentliche und verbindliche Wegweisung gegeben. Wir bemühen uns darum, dass sich diese Haltung sichtbar in dem Umgang, den wir miteinander vor Ort pflegen, spiegelt und dass sie glaubhaft das Erscheinungsbild unserer Kirchengemeinde hier auf Hiddensee bestimmt. Wir verachten jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch.

Zugleich wissen wir, um die Fehlbarkeit von uns Menschen und bekennen unsere tiefe Traurigkeit und Scham, über alle Nachrichten, die uns von grenzverletzendem Verhalten, von Gewalt und von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche erreicht haben. Es ist uns bewusst, dass es erforderlich ist, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und Strukturen zu schaffen, die dafür Sorge tragen, dass alle Menschen im kirchlichen Raum geschützt sind. In diesem Bewusstsein kommen wir unserer Verpflichtung nach, ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt zu entwickeln.

1.2. Ziele des Schutzkonzeptes

Grundlage des Schutzkonzeptes sind das Präventionsgesetz der Nordkirche und die Vereinbarung zwischen dem „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) und der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD). Das Schutzkonzept nimmt Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftig in den Fokus, soll jedoch Menschen aller Altersgruppen in unserer Gemeinde dienen.

Wir lehnen jedes grenzverletzende Verhalten ab und setzen uns für das körperliche und psychische Wohl von allen uns Schutzbefohlenen ein. Die in der Beschäftigung mit diesen Themen entwickelten Regelungen und Leitlinien dienen der Vorbeugung von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Die Maßnahmen der Prävention schaffen Strukturen und Handlungssicherheit für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die dafür Sorge tragen, dass alle Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im kirchlichen Raum geschützt sind.

Dabei haben wir sowohl Orte im Blick, an denen Kinder und Jugendliche haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen anvertraut werden, als auch Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst (älteren) Jugendlichen anvertrauen bzw. kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen.

2. Angaben zu den Arbeitsfeldern in der Gemeinde:

Unsere Kirchengemeinde bietet Menschen in verschiedenen Altersgruppen eine Vielzahl von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formen an. Veranstaltungen und Angebote für Kinder und Jugendliche, der insbesondere schutzbedürftigen Altersgruppe sind folgende:

  • Morgenkreis mit der Kirchenmaus *
  • Frühmusikalisches Angebot *
  • Kirche im Hort *
  • Kinderchor *
  • Theatergruppe „Improsant“ *
  • Konfirmandenunterricht
  • Konfirmandenspiel- und filmabende
  • Konfi-Rüstzeiten
  • Kindergottesdienste
  • Kinderkirchenführungen
  • Entdeckertouren durch die Natur der kirchlichen Außenanlagen.
  • Hinzu kommt die Betreuung der Gästehäuser unserer Kirchengemeinde, in welcher immer wieder auch Gruppen von Kindern und Jugendlichen untergebracht sind. **

Mit der verantwortlichen Planung, Vorbereitung und Durchführung der Angebote der Gemeinden sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende beauftragt, die persönlich und fachlich für diese Aufgaben geeignet sind. Dies sind insbesondere (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Angestellte MitarbeiterInnen
  • Hausmeister
  • Pastor/Pastorin
  • Kantor
  • Verwaltungsfachkräfte

Anmerkungen:

* – Die mit (*) bezeichneten Veranstaltungen finden im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Kindestagesstätte in den Räumen der Kita und somit zugleich unter Verantwortung und Fachaufsicht der MitarbeiterInnen von Krippe, Kita und Hort statt.

**- Für die Prävention sexualisierter Gewalt innerhalb der in die Gästehäuser angereisten Gruppen sind die Verantwortlichen der Gruppen zuständig.  Soweit Kontakt mit Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinde besteht, greift das hier vorliegende Schutzkonzept. Mögliche Gefahrensituationen der Gruppenhäuser sind in der Risikoanalyse mit erfasst.

3. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse hilft uns dabei, einen kritischen Blick in die eigene Gemeinde zu werfen. Wo gibt es „verletzliche“ Stellen in Bezug auf Verhaltensregeln, im Umgang mit Nähe und Distanz, im baulichen Bereich oder im Bereich der Personalverantwortung? Dabei geht es immer auch um die Frage, welche Bedingungen vor Ort Täter und Täterinnen nutzen könnten, um sexuelle Gewalt vorzubereiten und auszuüben. Die Ergebnisse dieser Analyse bieten die Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept.

Alle Treffen finden in der Regel in Gruppen statt, so dass die Gefahr von „Eins-zu-Eins-Situationen‘ eines Erwachsenen mit einem Kind oder Jugendlichen eher gering ist. Unsere Veranstaltungen finden in der Inselkirche Kloster, dem Gemeindehaus „Uns Tauflucht“ in Neuendorf oder dem Gemeinderäumen im Küsterhaus am Torbogen, bzw. dem Nebengebäude vom Küsterhaus statt. In diesen Räumen gibt es u.E. kein erhöhtes Risiko.

Anlage 1: Risikoanalyse

4. Schutzfaktoren gegen sexualisierte Gewalt in der Personalorganisation

4.1. Voraussetzungen zur Mitarbeit

In der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich unserer Kirchengemeinde werden ausschließlich persönlich geeignete und fachlich qualifizierte Personen beschäftigt.

Einschlägig vorbestrafte Personen werden gemäß §72a SGB VIII nicht beschäftigt. Als Kirchengemeinde lassen wir uns gemäß §5 Abs. 1 PrävG der Nordkirche von allen Personen, die beruflich in der Kinder- und Jugendarbeit oder in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz, in der jeweils geltenden Fassung, vorlegen. Mitarbeitende und Pastor:innen müssen demzufolge zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; für bestehende Arbeitsverhältnisse wird der Nachweis nachträglich verlangt.

Von Ehrenamtlichen ab 14 Jahren soll je nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werden. Die Kosten trägt in allen Fällen die Kirchengemeinde.

Außerdem geben alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen zum Beginn ihrer Tätigkeit eine Selbstverpflichtungserklärung ab. Bei bereits bestehender Mitarbeit wird die Verpflichtung nachträglich eingeholt.

Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärungen verbleiben grundsätzlich beim Unterzeichnenden, eine Kopie wird in der Kirchengemeinde aufbewahrt.

Anlage 2: Bestimmung zum Einholen des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (gemeindeübergreifend erstellt)
Anlage 3: Formular für das Einholen des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (gemeindeübergreifend erstellt)

Anlage 4: Selbstverpflichtung (gemeindeübergreifend erstellt)

 

4.2. Fortbildungen für Mitarbeitende und Pastor:innen

Alle Mitarbeitenden im Haupt- und Ehrenamt und die Pastor:innen sollen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, die Prävention und Intervention im Kontext von sexualisierter Gewalt zum Thema haben. Sie sollen dadurch zur besseren Wahrnehmung von Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten befähigt werden und Handlungskompetenzen für ihre Verantwortungsbereiche erwerben und sich fachlich austauschen. Die Kirchengemeinde dokumentiert die Teilnahme an Fortbildungen zu den genannten Themenbereichen.

5. Schutzfaktoren gegen sexualisierte Gewalt

5.1. Standards des Miteinanders

Als haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wollen wir mit Kindern und Jugendlichen wertschätzend umgehen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördern. Wir tragen eine Mitverantwortung dafür, dass sie in ihrer körperlichen, seelischen und geistlichen Entwicklung unversehrt heranwachsen können. Das Ziel dieser Standards ist der Schutz und die Stärkung der Persönlichkeit von uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie eine Kultur des Respekts und des grenzachtenden Umgangs miteinander. Dabei geht es nicht nur, aber auch um die Verhinderung sexualisierter Gewalt und dem, was Kinder und Jugendliche als schamverletzend empfinden. In unserem Verhalten soll so auch die Liebe Gottes zu jedem Menschen zum Ausdruck kommen. Für Mitarbeitende gelten folgende Verhaltensregeln:

Verhaltensregeln

Allgemeine Hinweise

  • Wir achten die Würde der Kinder und Jugendliche und respektieren ihre Grenzen.
  • Wir ermutigen die Kinder und Jugendliche, Mitarbeitenden gegenüber auszudrücken, wenn Grenzen verletzt werden.
  • Wir verstehen unter Grenzverletzungen, wenn Kinder oder Jugendliche in Situationen gebracht werden oder Situationen ausgesetzt sind, die ihnen peinlich oder unangenehm sind, sowie herabwürdigendes Verhalten.
  • Kinder und Jugendliche dürfen „Nein“ sagen, und Mitarbeitende werden ein „Nein“ respektieren, wenn es eine Grenzverletzung anzeigt.

Umgang mit Nähe

a) Im Umgang mit Kindern

  • Zur Arbeit mit Kindern gehört auch Körperkontakt. Suchen Kinder diesen, z.B. um getröstet zu werden, sollte der Körperkontakt immer der Situation angemessen sein.
  • Trost oder auch das Verarzten von Verletzungen sollte nicht in abgeschlossenen Bereichen geschehen, sondern in für allen zugänglichen Räumen stattfinden. Bei Freizeiten oder gemeinsamen Unternehmungen empfiehlt es sich, ein Teammitglied bei der Ersten Hilfe mitzunehmen.
  • Wir achten die Intimsphäre der Kinder. Mitarbeitende sind dazu befugt, kleineren Kindern in intimen Situationen, wie z.B. dem Toilettengang, zu assistieren. Nach Möglichkeit, z.B. bei Familienfreizeiten oder Familiengottesdiensten, sollte diese Aufgabe aber den Eltern/Begleitpersonen überlassen bleiben.
  • Wenn wir Kindern Geschenke machen, wird dies anlassbezogen und für alle Kinder nachvollziehbar sein. Sie werden aus der jeweiligen Rolle des Mitarbeitenden, z.B. als Leiter oder Leiterin des Kindergottesdienstes, gemacht und sind nicht dazu da, ein besonderes Vertrauensverhältnis zu begründen.
  • Auch Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, die eigenen Grenzen gegenüber dem Nähe-Bedürfnis der Kinder zu wahren.

b) Im Umgang mit Jugendlichen

  • Unsere Arbeit ist von Beziehungen geprägt. Diese Beziehungen gestalten und begleiten wir professionell. Grundsätzlich nehmen wir die Grenzen körperlicher und sozialer Nähe der Jugendlichen ernst und ermutigen Jugendliche, ihre Grenzen deutlich zu machen. Wir achten darauf, dass diese Grenzen auch bei Jugendlichen untereinander geachtet werden.
  • Wir sind achtsam in Bezug auf besondere Situationen wie Begrüßung, Seelsorge, Verletzungen, körpernahe Spiele. Wir achten darauf, dass Körperkontakt angekündigt wird und freiwillig bleibt. Im Umgang mit verletzten und kranken Jugendlichen sind wir besonders sensibel.
  • Wir nehmen die persönlichen Beziehungen der Jugendlichen wahr. Die rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf Sexualität werden von uns eingehalten.
  • Wir achten darauf, dass wir nicht einzelnen Jugendlichen besondere Geschenke machen oder besondere Vergünstigungen gewähren. Anlassbezogene Zuwendungen gestalten wir transparent. Geld geben wir Jugendlichen nur in Notsituationen und kommunizieren dies mit den Erziehungsberechtigten. Wir nehmen keine Geschenke von Jugendlichen an, durch die eine exklusive Beziehung zu uns deutlich wird. Geschenke von Jugendlichen machen wir in der Gruppe transparent.
  • Bei der Nutzung digitaler Medien sind wir in unserer beruflichen Rolle. Auch zeitweise mitarbeitende Personen trennen die Nutzung digitaler Medien in ihrer Rolle als mitarbeitende Person transparent für die Jugendlichen von der privaten Nutzung.

Anlage 5: Standards für die Arbeit mit Kindern in der Kirchengemeinde Kloster

Anlage 6: Prävention vor Sexualisierter Gewalt gegenüber KonfirmanInnen und Jugendlichen

 

Wie wir miteinander reden

  • Wir machen Kindern und Jugendlichen Mut, von sich zu erzählen, z.B. in ritualisierten Situationen, wie einem Kreisgespräch. Kinder entscheiden immer frei, wieviel sie von sich preisgeben. Sie werden ermutigt, aber nicht gedrängt. Mit dem Gehörten gehen wir verantwortungsvoll um.
  • Mitarbeitende sollen Kinder und Jugendliche nicht mit ihren eigenen Nöten oder intimen Berichten belasten.
  • Wir bringen Kindern und Jugendlichen Wertschätzung entgegen. Das äußert sich auch in unserer Sprache und Wortwahl. Herablassende oder ausgrenzende Anrede ist für uns ein Tabu. Wir sprechen die Kinder und Jugendliche mit ihrem Namen an oder nutzen übliche Abkürzungen. Die Verwendung von Kosenamen gehört i.d.R. nicht dazu.
  • Wir nehmen die Wirkung unserer Kleidung ernst. Uns ist bewusst, dass unsere Beziehungen eine Vorbildwirkung auf Kinder Jugendliche haben.
  • Bei Jugendlichen erkennen wir das digitale Leben neben dem analogen Leben als gleichwertigen Teil ihrer Lebenswelt an. In der digitalen Welt gelten die unter „Persönliche Beziehungen“ genannten Maßstäbe. Wir nehmen uns vor, Jugendliche für ihr Medienverhalten zu sensibilisieren und Medienkompetenz zu fördern.
  • Wir sprechen uns gegen jegliche Formen von Belästigung, Cybergrooming, Sexting, Cyber-Mobbing/Bullying, Pornografie, Mediengewalt und sexistischer Sprache in den von uns genutzten digitalen Räumen aus und sind bei Problemen ansprechbar.

Übernachtungen

  • Bei Übernachtungen ist das mitfahrende Team nach Möglichkeit gemischtgeschlechtlich. Mädchen und Jungen schlafen in der Regel getrennt.
  • Für besondere Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen werden individuelle Lösungen gesucht.
  • Betreuende schlafen nach Möglichkeit nicht bei den Kindern und Jugendlichen im Zimmer. Wir wahren die Privatsphäre auf den Zimmern und klopfen an, bevor wir ein Zimmer betreten.
  • Schlafsituationen sind besonders intim und schützenswert. Darum sollte im Team besprochen werden und für die Kinder transparent sein, wer abends in den Zimmern für die Einhaltung der Nachtruhe sorgt.

 Eins-zu-Eins-Situationen

  • Eins-zu-Eins-Situationen wird es in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen immer geben, z.B. bei Hol- und Bringdiensten oder beim Einzelunterricht an Instrumenten. Diese werden mit den Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen. Wir vermeiden, wenn möglich, geschlossene, nicht einsehbare Räume.
  • Gerade mit Blick auf Eins-zu-Eins-Situationen ist es wichtig, Kinder und Jugendliche darin zu bestärken, dass sie ihre Grenzen ausdrücken dürfen und sich mit Sorgen und Fragen an Vertrauenspersonen wenden können. (Siehe auch das Konzept „Kinder stark machen“.)

 Fotos und Datenschutz

  • Im Umgang mit personenbezogenen Daten und Fotos gelten die Regelungen für den Datenschutz. Darum werden Fotos nur gemacht und gezeigt, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Es sollte vor Veranstaltungen und Fahrten geklärt werden, wer Fotos wofür macht und wo sie anschließend gezeigt werden.
  • Nach Möglichkeit machen die Mitarbeitenden nur Fotos mit zur Verfügung gestellten Geräten, nicht mit Privathandys.

 Umgang mit Gewalt

  • Gewalt von Kindern untereinander: Kinder müssen lernen Konflikte auszutragen. Wenn die Situation eskaliert, müssen Mitarbeitende einschreiten und schlichten. Bei wiederholt gewalttätigem Verhalten von Kindern und Jugendlichen sollte das Gespräch mit der leitenden/verantwortlichen Person gesucht werden.
  • Gewalt, die an Kindern oder Jugendlichen beobachtet wird: Besteht der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte in jedem Fall das Gespräch mit der leitenden/verantwortlichen Person gesucht werden.
  • Gewalt von Mitarbeitenden an Kindern oder Jugendlichen: Sollte unangemessenes Verhalten von Mitarbeitenden gegenüber Kindern oder Jugendlichen beobachtet werden, dann sollte ein Gespräch unter vier Augen mit dem Mitarbeitenden gesucht werden, ggf. Gespräch mit der leitenden/verantwortlichen Person.
  • Sexualisierte Gewalt: Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt steht immer und zu jeder Zeit der Opferschutz an erster Stelle. Hier sollte die Ansprechperson der Kirchengemeinde informiert werden. Es ist auch die meldebeauftragte Person des Kirchenkreises einzubeziehen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Konzept „Kinder stark machen“

Als Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern wollen wir Kinder ermutigen, ihre Grenzen zu erkennen, diese Grenzen auszudrücken und Grenzverletzungen anzusprechen. Das Ziel ist der Schutz und die Stärkung der Persönlichkeit von anvertrauten Kindern sowie eine Kultur des Respekts und der grenzachtenden Kommunikation. In unserem Verhalten soll so auch die Liebe Gottes zu jedem Menschen zum Ausdruck kommen. Für eine kindgerechte Kommunikation dieses Themas werden die folgenden Punkte empfohlen.

Liebe Kinder! So ist das bei uns:

  • Du wirst mit deinem Namen angesprochen (z.B. Susanne), vielleicht auch mit einer Kurzform (wie „Suse“), aber nicht mit Kosenamen wie „Schatzi“.
  • Die Mitarbeitenden sind für dich da und für dich verantwortlich. Darum achte auf das, was sie dir sagen. Gesellschaftliche Regeln des Miteinanders sind notwendig, sind zu besprechen und zu lernen. Und es ist wichtig, dass alle Beteiligten auf ihre Einhaltung achten.
  • Du musst nichts tun, wobei du dich unwohl fühlst. Das darfst du den Mitarbeitenden sagen, und sie werden es respektieren.
  • Sage klar und deutlich „Nein, das will ich nicht.“, wenn dir etwas unangenehm ist, z.B. wenn ihr Theater spielt, dir die Situation aber sehr peinlich ist; ihr Baden geht, du aber nicht ins Wasser möchtest.
  • Sage klar und deutlich „Nein, das will ich nicht.“, wenn dich jemand hochheben möchte, du das aber nicht willst; oder dir Mitarbeitende näherkommen, als es dir gefällt.
  • Mitarbeitende werden dich ermutigen, dich auszuprobieren, etwas Neues zu versuchen oder etwas von dir zu erzählen. Aber du musst es nicht tun.
  • Wenn etwas passiert ist, was du ganz blöd findest, dann erzähle es jemand, der nicht dabei war und dem du vertraust, z.B. Mama oder Papa, oder Mitarbeitenden, oder jemand anderem. Am besten natürlich einer erwachsenen Person.
  • Das ist besonders wichtig, wenn du dich für etwas schämst. Selbstverständlich darfst du das jemand anderem erzählen.

 Ein Flyer mit Piktogrammen (siehe nächste Seite) fasst die Aussagen in kurzen Sätzen zusammen.

  1. „Ich darf NEIN sagen.“
  2. „Ich werde bei meinem Namen genannt.“
  3. „Schlechte Geheimnisse erzähle ich weiter.“
  4. „Mein Körper gehört mir.“
  5. „Keiner darf mir Angst machen.“
  6. „Ich habe ein Recht auf Hilfe.“
  7. „Ich darf mutig sein.“

Anhang 7: Flyer mit Piktogrammen

Anhang 8: Flyer: Internationale Kinderrechte

 

5.2. Präventionsangebote

Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen und mit anderen öffentlichkeitswirksamen Mitteln, z.B. durch Aushänge, Artikel im Gemeindebrief, Hinweise auf der Webseite usw. über ihre Rechte informiert werden. Eltern sollen nach Möglichkeit in Informationsveranstaltungen einbezogen werden. Auf Nachfrage ist das Schutzkonzept jederzeit im Pfarramt Kloster, Kirchweg 42, 18565 Insel Hiddensee einsehbar.

Unsere Kirchengemeinde setzt sich in der Kinder- und Jugendarbeit und im Kinder- und jugendnahen Bereich für eine offene Kommunikation mit Eltern ein. Vor besonderen Aktivitäten, z.B. vor Jugendfreizeitfahrten, Konfirmandenfahrten, Kinderbibeltagen usw., wird in geeigneter Form auf das Schutzkonzept hingewiesen.

6. Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen

6.1. Beschwerdewege und Handlungsplan

Wir gewährleisten, dass wir jeden Hinweis auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt ernstnehmen und mit besonderer Sorgfalt nach fachlichen Standards bearbeiten. Hierbei werden sowohl die gesetzlichen Verfahrensregeln als auch die Vorgaben des Seelsorgegeheimnisses und gesetzlicher Schweigepflichten beachtet.

Bei Missbrauchsvorwürfen gegen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende gilt für uns der in dem Handlungsplan des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (Anlage 8) beschriebene Verfahrensweg.

Anlage 9: Beschwerdewege

Anlage 10: Handlungsplan bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt (für den Kirchenkreis erstellt)

 

6.2. Ansprechpersonen

Folgende Personen können im Konfliktfall angesprochen werden:

  1. Beauftragte(r) der Gemeinde für Prävention und Beschwerden:
    Claas Leschner, Tel.: 038300 477 oder c.leschner@web.de
  1. Pastor der Ev. Kirchengemeinde Kloster:
    Dr. Konrad Glöckner, Tel. 038300 3288248 oder kloster@pek.de
  2. Angestellte der Kirchengemeinde
    Franziska Bracharz, Tel.: 0163 7130693
  3. Präventionsbeauftragte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis:
    Pastorin Beatrix Kempe, Tel. 0170 7671322 oder prävention@pek.de
  4. Meldebeauftragte Stabsstelle Prävention
    Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche:
    Holstenkamp 1, 22525 Hamburg, Tel. 040 4321 6769 0

Umsetzung des Schutzkonzeptes

Das vorliegende Konzept wurde in der Kirchengemeinderatssitzung am 17.11.2025 beschlossen. Die Evangelische Kirchengemeinde Kloster wird dieses Konzept umsetzen. Das Schutzkonzept wird zu Beginn jeder Wahlperiode des Kirchengemeinderats von diesem überprüft.